Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien

Vorbemerkung:

Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz, Morsdorfer Strasse 9, 50935 Köln, ist tätig mit der Erfüllung von Maklerverträgen unter Beachtung der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche und unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sowie den Standesregeln des Berufsstandes.

§1 – Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden. Irrtum, Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma HKHAUS e.K. Helga Titz erteilt wurden. Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für die Richtig- oder Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

§2 – Maklervertrag

Der Maklervertrag kommt mit der Anforderung (auch mündlich) sowie der Übersendung des Angebotes / Exposés – auch per E-Mail, Fax, Internet oder Telefon – durch die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz zustande. Ist dem Auftraggeber ein Objekt schon bekannt, wird er dieses, unter Hinweis darauf, ausdrücklich innerhalb von 7 Werktagen zurückweisen und mitteilen, auf welche Weise er diese Vorkenntnis erlangt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, schuldet er trotz Vorkenntnis die vereinbarte Provision im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages.

§3 – Verschwiegenheit

Der Auftraggeber ist bzgl. der ihm unterbreiteten Angebote zur Vertraulichkeit verpflichtet und nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Maklervertrag erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm angebotene Objekte oder Verkaufsinteressenten an Dritte weiterzugeben. Führt eine Verletzung dieser Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages i. S. des § 2 dieser Geschäftsbedingungen, ist dem Makler eine Schadenspauschale in Höhe der im § 4 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Provision zu zahlen.

§4 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung der Firma HKHAUS e.K. Helga Titz oder aufgrund des Nachweises durch die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.

Die Gebührenrechnung erfolgt auf der Basis des abgeschlossenen Maklervertrages und der darin enthaltenen Provisionsvereinbarung. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Provision im Angebot / Exposé ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 5 dieser Geschäftsbedingungen. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot / Exposé abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Er entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.

Die Provision ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Recht am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und / oder Miterwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§5 – Provisionshöhe

  1. Die Provision für den Ankauf, den Kauf / Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälften), auch im Wege der Zwangsversteigerung, richtet sich für den Verbraucher nach den Vereinbarungen im Maklervertrag auf Basis der ab 23.12.2020 geltenden gesetzlichen Regelungen
  2.  Die Provision für den Kauf / Erwerb von unbebauten Grundstücken, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäuser beträgt für den Erwerber 3,57% des Gesamtkaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Auftraggeber verpflichtet, 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. Bei der Vermietung I Verpachtung von Gewerberäumen / -flächen beträgt der Provisionssatz 3,57 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Bei der Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts beträgt die Provision 5,95 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart worden, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
  5. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
  6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,19 % des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % zu zahlen.
  7. Für den Fall einer Vertragsauflösung seitens des Auftraggebers kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass eine Entschädigungszahlung an den Auftragnehmer erfolgt.

§6 – Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklerprovision in Verzug geraten, so werden ihm gemäß § 288 BGB ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.a. in Höhe von 5% über dem Basiszins berechnet.

§7 – Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§8 – Beurkundung

Soweit für den Abschluss des Vertrages eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, nimmt der Makler möglichst am Vertragsabschlusstermin teil. Auch bei Nichtteilnahme am Termin besteht ein Anspruch auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde für die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz.

§9 – Nebenabreden

Nebenabreden zu den Angeboten der Firma HKHAUS e.K. Helga Titz bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§10 – Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§11 – Schlussbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

Gerichtsstand ist Köln