Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere unterschiedlichen Geschäftsbereiche.

Vorbemerkung:

Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz, Morsdorfer Strasse 9, 50935 Köln, ist tätig mit der Erfüllung von Maklerverträgen unter Beachtung der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes.

§1 – Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder Vermittlung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden. Irrtum, Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma HKHAUS e.K. Helga Titz erteilt wurden. Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für die Richtig- oder Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

§2 – Maklervertrag

Der Maklervertrag kommt mit der Anforderung (auch mündliche) sowie der Übersendung des Angebotes / Exposès – auch per E-Mail, Fax, Internet oder Telefon – durch die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz zustande. Ist dem Auftraggeber ein Objekt schon bekannt, wird er dieses, unter Hinweis darauf, ausdrücklich innerhalb von 7 Werktagen zurückweisen und mitteilen, auf welche Weise er diese Vorkenntnis erlangt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, schuldet er trotz Vorkenntnis die vereinbarte Provision im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages.

§3 – Verschwiegenheit

Der Auftraggeber ist bzgl. der ihm unterbreiteten Angebote zur Vertraulichkeit verpflichtet und nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Maklervertrag erlangte Kenntnisse, insbesondere Angaben über ihm angebotene Objekte oder Verkaufinteressenten an Dritte weiterzugeben. Führt eine Verletzung dieser Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages i. S. des § 2 dieser Geschäftsbedingungen, ist dem Makler eine Schadenspauschale in Höhe der im § 4 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Provision zu zahlen.

§4 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung der Firma HKHAUS e.K. Helga Titz oder aufgrund des Nachweises durch die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagsetteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.

Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot / Exposé festgelegten Provisionshöhe. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Provision im Angebot / Exposé ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 5 dieser Geschäftsbedingungen. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrundeines Nachweises durch die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot / Exposé abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Er entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.

Die Provision ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Recht am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und / oder Miterwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige V ertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§5 – Provisionshöhe

  1. Die Provision für den Ankauf, den Kauf / Erwerb von Haus- und Grundbesitz, auch im Wege der Zwangsversteigerung, beträgt für den Käufer 3,57% des Gesamtkaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. Bei der Vermietung I Verpachtung von Gewerberäumen / -flächen beträgt der Provisionssatz 3,57 Nettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Bei der Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts beträgt die Provision 5,95 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart worden, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
  4. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).
  5. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,19 % des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % zu zahlen.
  6. Für den Fall einer Vertragsauflösung seitens des Auftraggebers kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass eine Entschädigungszahlung an den Auftragnehmer erfolgt.

§6 – Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklerprovision in Verzug geraten, so werden ihm gernaß § 288 BGB ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.a. in Höhe von 5% über dem Basiszins berechnet.

§7 – Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§8 – Beurkundung

Soweit für den Abschluss des Vertrages eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, nimmt der Makler möglichst am Vertragsabschlusstermin teil. Auch bei Nichtteilnahme am Termin besteht ein Anspruch auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde für die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz.

§9 – Nebenabreden

Nebenabreden zu den Angeboten der Firma HKHAUS e.K. Helga Titz bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§10 – Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§11 – Schlussbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

Gerichtsstand ist Köln

Vorbemerkung:

Die Firma HKHAUS e.K. Helga Titz, Konrad-Adenauer-Straße 25, 50996 Köln, ist tätig mit der Erfüllung von Hausverwalterverträgen unter Beachtung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.

§1 – Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§2 – Vertragsdauer

Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages. In der Regel wird der Hausverwaltervertrag für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit vierteljährlicher Frist zum Ende der Vertragslaufzeit Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

§3 – Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Hausverwaltervertrages. Sie beträgt in der Regel 30,00 € pro zu verwaltender Wohneinheit oder 5 % der Jahresbruttomiete. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§4 – Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.

§5 – Salvatorische Klausel

Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bewirkt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.

Gerichtsstand ist Köln.